Indexreihen

Veröffentlichung der Indexreihen: 17. April 2025

Konjunkturelle Entwicklungen verändern das Wertgefüge des Grundstücksmarktes. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt werden nach § 18 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit Indexreihen erfasst. Gemäß § 18 Absatz 2 ImmoWertV bestehen Indexreihen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben. Die Indexzahlen können auf bestimmte Zeitpunkte des Erhebungszeitraums bezogen werden. Die Ermittlung der Indexzahlen erfolgt aus geeigneten Kaufpreisen für Grundstücke bestimmter räumlicher und sachlicher Teilmärkte. Zur modellkonformen Anwendung sind zu jeder Untersuchung die nötigen Informationen gemäß § 12 Absatz 6 ImmoWertV angegeben (u. a. Stichtagsbezug, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Stichprobenumfang).

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt hat in Folge der Komplexität des Grundstückmarktes wegen verschiedenartiger Nutzungen und regionaler Strukturen in den räumlich begrenzten Teilmärkten unterschiedliche Indexreihen für typische Nutzungen abgeleitet. Bei der Anwendung ist die Zuordnung der Gemarkungen in Regionstypen zu beachten.

Bei der Ableitung der Indexreihen wurden alle entsprechenden Kauffälle mit einem Vertragsdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres verwendet, die dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzuordnen sind. Als Basisjahr gilt jeweils das Jahr 2020. Die Indexzahl bezieht sich auf den 1. Juli des jeweiligen Bezugsjahres. Dabei ist der letzte Indexwert jeder Indexreihe vorläufig, da im Laufe des darauf folgenden Jahres noch Kaufverträge mit zurückliegendem Vertragsdatum eingehen. Der endgültige Indexwert ergibt sich daher erst bei der nächsten Indexreihenermittlung.

Bis zum Jahr 2023 wurden Indexreihen im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die danach vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt beschlossenen Indexreihen finden Sie hier:

Weitere Veröffentlichungen

Bodenpreisindexreihen für erschließungsbeitragsfreie Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus

Bodenpreisindexreihen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Immobilienpreisindexreihen für Ein- und Zweifamilienhäuser

Erläuterung zur Ableitung dieser Indexreihen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt hat in Folge der Komplexität des Grundstückmarktes wegen verschiedenartiger Nutzungen und regionaler Strukturen in den räumlich begrenzten Teilmärkten unterschiedliche Indexreihen für typische Nutzungen abgeleitet. Bei der Anwendung ist die Zuordnung der Gemarkungen zu Regionstypen im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt 2023 in Kapitel 4.7 zu beachten.

Bei der Ableitung der Indexreihen wurden alle entsprechenden Kauffälle mit einem Vertragsdatum vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 verwendet, die dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzuordnen sind. Als Basisjahr gilt jeweils das Jahr 2020. Die Indexzahl bezieht sich auf den 01.07. des jeweiligen Bezugsjahres. Dabei ist die Angabe der Preisindices aus dem Jahr 2023 vorläufig, da im Laufe des Jahres 2024 noch Kaufverträge mit Vertragsdatum bis 31.12.2023 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingehen. Der endgültige Indexwert für 2023 ergibt sich daher erst bei der nächsten Indexreihenermittlung.

Bis zum Jahr 2023 wurden Indexreihen im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt veröffentlicht.