Aufgaben der zuständigen Stelle
Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und belaufen sich unter anderem auf folgende Arbeiten:
- Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG)
- Einrichtung des Berufsbildungsausschusses (§ 77 BBiG)
- Einrichtung von Prüfungsausschüssen (§ 39 BBiG)
- Geschäftsstelle des Berufsbildungsausschusses und des Prüfungsausschusses
- Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen (§ 48, § 37 BBiG)
- Bearbeiten von Anträgen auf Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG)
- Bearbeiten von Anträgen auf vorzeitige Prüfungszulassung, Zulassung in besonderen Fällen (§ 45 BBiG)
- Beratung und Aufnahme von Stipendiaten in das Begabtenförderungsprogramm „Berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Anleitung, Betreuung, Förderung durch Beratung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Umschulung sowie
- Bestellung eines Ausbildungsberaters (§ 76 BBiG)
- Überwachung der Eignung bzw. Eignungsfeststellung der Ausbildungs-/Umschulungsstätte
(§27 bis §30 BBiG) einschließlich der persönlichen Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche Eignung des Ausbilders (§ 29 und 30 BBiG) - Untersagung des Einstellens und Ausbildens
- Beratung und Überwachung der Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildenden
- Beratung von Interessenten für eine externe Abschlussprüfung
- Zusammenarbeit mit der Berufsschule
- Überwachung der Eignung bzw. Eignungsfeststellung der Ausbildungs-/Umschulungsstätte
- Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken im Berufsbildungsbereich auf Landes- und Bundesebene