Entsprechend der INSPIRE Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet über den Umsetzungstand der INSPIRE-Vorgaben zu berichten. Der Durchführungsbeschluss 2019/1372 sowie der Beschluss 2024/2829 zur Überwachung und Berichterstattung legt ausführliche Bestimmungen fest und ist rechtsverbindlich anzuwenden.
Beim Monitoring werden aus den verpflichtend zu führenden Metadaten, jährlich Indikatoren, die u. a. die Konformität, Abdeckung sowie Zugänglichkeit darstellen, abgeleitet. Für das Reporting wird der EU Kommission der sogenannte „Country Fiche“-Bericht zweijährlich durch den Mitgliedstaat übermittelt. Die Ergebnisse des INSPIRE Monitoring und Reporting werden im INSPIRE Geoportal veröffentlicht.
Die Grundlage bilden die Metadaten, die per Harvesting der Länderkataloge (in Sachsen-Anhalt – MetaVer) im nationalen Geodatenkatalog.de zugänglich und zum Stichtag 15. Dezember über das Schlüsselwort “inspireidentifiziert“ in den INSPIRE Katalog überführt werden.
Zur Überprüfung der Konformität der Metadaten, Geodaten und Geodatendienste zu nationalen und internationalen Standards sind die seitens der GDI-DE und EU bereitgestellten Tools für die Qualitätsprüfung (GDI-DE Testsuite, GDI-DE Monitor, sowie der INSPIRE Reference Validator) von der jeweiligen geodatenhaltenden Stelle zu nutzen. Während der Harvestingprozesse werden Validierungstools zur Konformitätsprüfung angewendet.
Zur Prüfung der INSPIRE - Betroffenheit von Geodaten stehen für die geodatenhaltenden Stellen im Geodatenportal des Landes Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente bereit. Informationen zur Umsetzung von INSPIRE werden ebenso im Geoportal.de und im GDI-DE WIKI veröffentlicht.