Die Europäische Union hat mit der INSPIRE-Richtlinie die Schaffung der europäischen Geodateninfrastruktur beschlossen. Diese wurde in Sachsen-Anhalt durch das Geodateninfrastrukturgesetz (GDIG LSA) auf Bundeslandebene rechtlich umgesetzt. Um die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastruktur zu überwachen, hat die EU-Kommission in 2019 einen neuen Durchführungsbeschluss zur Überwachung und Berichterstattung
( Monitoring und Reporting ) für alle Geodatensätze und -dienste mit Bezug zu den Themen der Anhänge I, II und III der INSPIRE-Richtlinie erlassen.
Zur Prüfung der Betroffenheit von INSPIRE-relevanten Geodaten und als Hilfestellung stehen den Geodaten haltenden Stellen
- die Handlungsempfehlung "Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten" (Version 2.0.3) vom 06.10.2020 (Herausgeber Koordinierungsstelle GDI-DE)
- die Handlungsempfehlung "Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE" (Version 2.1.0) vom 30.11.2021 und
- die Steckbriefe zu den jeweiligen INSPIRE-Annex-Themen (Herausgeber Koordinierungsstelle GDI-DE)
zur Verfügung.
Neues Verfahren beim INSPIRE-Monitoring seit 2019
Gemäß Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 und Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 vom 19.08.2019 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE-Monitoring und -Reporting seit 2019 gegenüber der bisherigen Verfahrensweise.
Quelle: Koordinierungsstelle GDI-DE 2019
Erstmals soll das INSPIRE-Monitoringverfahren ausschließlich auf Basis der in der europäischen Geodateninfrastruktur verfügbaren Metadaten der Geodaten und -dienste erfolgen. Das bedeutet, dass das Harvesting der Metadaten und die daraus resultierende Berechnung der Indikatoren zentral über das INSPIRE-Geoportal und nicht mehr über den Monitoring-Client der GDI-DE Registry durchgeführt wird. Ziel der Anpassungen ist die Vereinfachung der Berichterstattung, eine Verbesserung der Vergleichbarkeit und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Es gibt grundsätzlich zwei neue Anforderungen zur Konformität an die Metadaten, die ergänzend zu den Anforderungen der Metadaten-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1205/2008) zu erfüllen sind:
- Kennzeichnung als "Spatial Scope" (betrifft nationale und regionale INSPIRE-relevante Datensätze - zur Berechnung der neuen Indikatoren DSi1.4 und DSi1.5)
- Kennzeichnung als "Priority Data Sets" (betrifft als "Priority Data Set" identifizierte INSPIRE-relevante Datensätze im Rahmen der Umweltberichterstattung der EU - zur Berechnung des neuen Indikators DSi1.3)
Für das jährliche Monitoring sind die Metadaten für die INSPIRE-relevanten Geodatensätze und -dienste bis Ende November nach den aktuellen Vorschriften in MetaVer zu aktualisieren bzw. zu erfassen.
Zur Überprüfung der Konformität der Metadaten, Geodaten und Geodatendienste zu nationalen und internationalen Standards sind die seitens der GDI-DE und EU bereitgestellten Tools für die Qualitätsprüfung (GDI-DE Testsuite, INSPIRE Reference Validator sowie der Resources Linkage Checker) von der jeweiligen Geodaten haltenden Stelle zu nutzen.
Die Ergebnisse der gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2007/2/EG erforderlichen Überwachung werden spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres über den Stand der Umsetzung der Geodateninfrastruktur am 15. Dezember des vorangegangenen Jahres veröffentlicht. Mindestens einmal jährlich werden die Ergebnisse aktualisiert.
Unterstützend stellt die Koordinierungsstelle GDI-DE im Geoportal.de folgende Informationen zur Verfügung:
- Monitoring und Reporting (GDI-DE WIKI)
- Monitoring 2022