Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB) kann online oder per Vordruck erfolgen.

Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vollständig ausgefüllte Antrag kann an die Kontaktdaten des LVermGeo gesendet werden.

Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.