Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB) kann online oder per Vordruck erfolgen.
Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- zum Onlinedienst
- zum Formular (PDF-Datei)
Hinweis: Bitte den Antrag herunterladen und abspeichern, damit alle Funktionalitäten des Antrages angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag kann an die Kontaktdaten der Kaufpreissammlung gesendet werden:
- Stadt Dessau-Roßlau, Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land
kaufpreissammlung.dessau-rosslau.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
- Stadt Halle (Saale), Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis
kaufpreissammlung.halle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
- Landeshauptstadt Magdeburg, Landkreise Harz und Börde, Salzlandkreis
kaufpreissammlung.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
- Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel
kaufpreissammlung.stendal.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.


