Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB) kann online oder per Vordruck erfolgen.

Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vollständig ausgefüllte Antrag kann an die Kontaktdaten der Kaufpreissammlung gesendet werden:

  • Stadt Dessau-Roßlau, Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land

kaufpreissammlung.dessau-rosslau.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 

  • Stadt Halle (Saale), Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis

kaufpreissammlung.halle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 

  • Landeshauptstadt Magdeburg, Landkreise Harz und Börde, Salzlandkreis

kaufpreissammlung.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 

  • Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel

kaufpreissammlung.stendal.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

 

Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.