Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte sind nach §14 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) verpflichtet, die Aufnahme des geänderten Gebäudebestandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, wenn Gebäude neu errichtet oder in ihren Außenmaßen verändert worden sind.
Sie können dabei zwischen zwei Antragsarten wählen:
- Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters mit amtlicher Gebäudevermessung
- Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters auf Grund einer Gebäudeeinmessung
Weiterführende Informationen sowie Gebührenbeispiele erhalten Sie hier.
Wichtiger Hinweis
Liegt innerhalb einer vom LVermGeo gesetzten Frist keiner der beiden zuvor genannten Anträge vor, wird eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag veranlasst. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent gegenüber dem Verfahren bei Antragstellung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer. Die Wahl des Antragsverfahrens (amtliche Gebäudevermessung/Gebäudeeinmessung) ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.
Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.
Vollständig ausgefüllte Formular-Anträge können per Post oder Fax gesendet werden an:
Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 567-8585
Fax: 0391 567-8686