GeoPartner, Behörden, Institutionen und Einrichtungen
Die anderen behördlichen Vermessungsstellen dürfen Liegenschaftsvermessungen und Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung zur Erfüllung eigener Aufgaben durchführen, wobei die Aufsicht der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde obliegt.