Alle INSPIRE-relevanten Geodatensätze und -dienste, die im INSPIRE-Monitoring gemeldet werden, sind mit Metadaten zu beschreiben und mit dem Schlagwort "inspireidentifiziert" zu kennzeichnen.
Dies bedeutet im Einzelnen, dass INSPIRE-relevante Geodatensätze konform zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 (zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Metadaten) mit Metadaten zu beschreiben sind und gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 976/2009 hinsichtlich der Netzdienste bzw. gemäß Artikel 1, Absatz 3 der Verordnung (EU) 1088/2010 hinsichtlich Download- und Transformationsdiensten über INSPIRE-Netzdienste bereitzustellen sind. Diese Netzdienste sind ebenfalls mit INSPIRE-konformen Metadaten zu beschreiben.
Welche Geodatensätze und -dienste mit INSPIRE-konformen Metadaten zu beschreiben sind, wird u. a. in der Handlungsempfehlung "Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE" näher erläutert.