Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche und wird aus regionalen Kaufpreisen und weiteren Tatbeständen ermittelt. Er ist ein Wert von Grundstücken eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), die in den Grundstücksmerkmalen (z. B. Entwicklungszustand, Art der Nutzung) weitgehend übereinstimmen.
Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen sind nicht enthalten. Der Bodenrichtwert ist Grundlage für die Berechnung von Grundstückswerten einschließlich der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes durch die Finanzverwaltung. Seine Rechtsgrundlage erhält der Bodenrichtwert aus dem Baugesetzbuch § 196 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV - Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (gesetze-im-internet.de).