Gemäß § 193 Absatz 5 Satz 2 BauGB sind vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser, zu ermitteln. Der Sachwertfaktor wird in der Praxis auch als Marktanpassungsfaktor bezeichnet. Gemäß § 21 ImmoWertV dienen Sachwertfaktoren der Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt, soweit diese nicht auf andere Weise zu berücksichtigen sind. Sachwertfaktoren geben das Verhältnis des vorläufigen marktangepassten Sachwerts zum vorläufigen Sachwert an. Die Sachwertfaktoren werden nach den Grundsätzen des Sachwertverfahrens nach den §§ 35 bis 38 ImmoWertV auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt.
Bei der Anwendung ist die Zuordnung der Gemarkungen in Regionstypen zu beachten.
Bis zum Jahr 2023 wurden Sachwertfaktoren im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die im Jahr 2024 vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt beschlossenen Sachwertfaktoren finden Sie hier.
Für die sachgerechte Anwendung der Sachwertfaktoren sind gemäß § 12 ImmoWertV die zugrunde gelegten Modellansätze, Modelle und Bezugseinheiten sowie weitere Informationen hier in einer Modellbeschreibung angegeben.
- Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Landkreise Börde, Harz und Salzlandkreis
- Stadt Halle (Saale)
- Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz
- Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land
- Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Landkreise Börde, Harz und Salzlandkreis
- Stadt Halle (Saale)
- Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz
- Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land