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Info zum AdV-Geokodierungsdienst

Der Geokodierungsdienst der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Geokodierungsdienst) ist seit März 2025 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) übergreifend nutzbar.

Die AdV unterstützt aktiv die Umsetzung des OZG durch die Bereitstellung bundesweiter Geobasisdaten. Künftig kann der AdV-Geokodierungsdienst für Adressen und Geonamen unter Einsatz von UUIDs (Universally Unique Identifier) zwischen den Landesvermessungsverwaltungen, Behörden, Kommunen und Auftragnehmern weitergegeben werden. Damit steht der Dienst nicht nur für die Erledigung öffentlicher Aufgaben landesintern zur Verfügung, sondern kann auch bundesweit für EfA- (Einer für Alle) und OZG-Leistungen, an denen weitere Länder und der Bund beteiligt sein können, genutzt werden. Bis auf Daten der Deutschen Post, für die weiterhin ein Extraktionsverbot besteht, kann der AdV-Geokodierungsdienst in Folgeprodukte und -dienste integriert werden und steht auch Dritten als Endnutzer zur Verfügung.

Der AdV-Geokodierungsdienst ist für EfA- und OZG-Leistungen gebührenfrei nutzbar.

Zu dem Geokodierungsdienst gelangen Sie hier.