Gemäß § 193 Absatz 5 Satz 4 BauGB sind vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt für bebaute Grundstücke Gebäudefaktoren zu ermitteln. Gemäß § 20 ImmoWertV dienen Gebäudefaktoren der Ermittlung von Vergleichswerten insbesondere für bebaute Grundstück. Die durchschnittlichen Werte beziehen sich auf eine geeignete Einheit (z. B. Quadratmeter Wohnfläche) für Grundstücke mit bestimmten wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen (Normobjekte).
Gebäudefaktoren werden für einzelne Grundstücksarten und gegebenenfalls Grundstücksteilmärkte aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen abgeleitet.
Bei der Anwendung ist die Zuordnung der Gemarkungen in Regionstypen zu beachten.
Bis zum Jahr 2023 wurden Gebäudefaktoren im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die im Jahr 2024 vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt beschlossenen Gebäudefaktoren finden Sie hier:
Für die sachgerechte Anwendung der Gebäudefaktoren sind gemäß § 12 ImmoWertV die zugrunde gelegten Modellansätze, Modelle und Bezugseinheiten sowie weitere Informationen hier in einer Modellbeschreibung angegeben.
- Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Landkreise Börde, Harz und Salzlandkreis
- Stadt Halle (Saale)
- Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz
- Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land
- Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Landkreise Börde, Harz und Salzlandkreis
- Stadt Halle (Saale)
- Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz
- Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land