Umsetzung des OZG in der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung Sachsen-Anhalt
Am Thema Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt keine Behörde mehr vorbei. In Sachsen-Anhalt sind die Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung über einen Onlinedienst verfügbar und stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung bereit.
Die Antragstellung kann mit dem Bürger- und Unternehmensservice (Abb. 1) oder über das Geodatenportal des Landes erfolgen (Abb. 2). Die Identifizierung und Authentisierung mittels der DeutschlandID, dem einfachen und sicherem Zugang zur digitalen Verwaltung, ist jeweils notwendig. Dabei können Vermessungsleistungen sowohl bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als auch dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragt werden. Zur besseren Verständlichkeit werden neben dem Darstellen des Antragsumfangs ausführliche Erläuterungen zur Leistung präsentiert. Weiterhin unterstützt ein intuitiver Kartenclient die Recherche nach dem Messobjekt (Abb. 3). Eine gesicherte und datenschutzkonforme Korrespondenz zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen zuständigen Stelle wird gewährleistet. Um eventuelle Hindernisse bei der Antragstellung erkennen zu können, besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, am Ende der Antragstellung ein Feedback abzugeben. Dieses fließt direkt in die Weiterentwicklung des Dienstes ein.
Als nächster Schritt bei der Entwicklung des Onlinedienstes ist es angedacht, dass neben dem Stellen des Antrages auch die Antragsbearbeitung auf digitaler Basis erfolgt. Ziel ist es, die Leistung von der Antragstellung bis zur Erfüllung für die Bürgerinnen und Bürger medienbruchfrei umzusetzen.
(S. Wimmler, Geobasisinformationssystem, Geodienste, Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg)