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High Value Datasets (HVD) – Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Hochwertige Datensätze liegen an verschiedenen Stellen auf Bundes-, auf Länder- und insbesondere auf kommunaler Ebene vor.

Ab dem 9. Juni 2024 findet die Durchführungsverordnung zur Festlegung hochwertiger Datensätze (DVO-HVD) Anwendung. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche Stellen hochwertige Datensätze (siehe auch High Value Data – Was ist das? (sachsen-anhalt.de)) als offene Daten anbieten.

Zur diesbezüglichen Vorbereitung der betroffenen Stellen und zur einheitlichen Umsetzung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur DVO-HVD erarbeitet und auf GovData – Das Datenportal für Deutschland (GovData – Hochwertige Datensätze, Abb. 1) eingestellt. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sollen die Umsetzung der DVO-HVD als „lebendes Dokument“ begleiten.

Neben rechtlichen Fragen zur Betroffenheit (insbesondere der Geodaten) werden dabei auf GovData technische und organisatorische Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit der DVO-HVD beantwortet. Zusätzlich werden an dieser Stelle Informationen zur Erfassung der HVD-Metadaten veröffentlicht.

(M. Reulecke, Geodateninfrastruktur und Geodienste, Aufgabenentwicklung für die Geoinformationsverwaltung, Geoservice, Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg)