Europäischer Interoperabilitätsakt in Kraft getreten
Im April 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/903 vom 13. März 2024 für den digitalen Wandel der Europäischen Union in Kraft getreten. Dieser europäische Interoperabilitätsakt soll den grenzübergreifenden Datenaustausch erleichtern und schafft die Grundlage für eine beschleunigte Digitalisierung im öffentlichen Sektor.
In Zukunft müssen öffentliche Dienste hinsichtlich ihrer Interoperabilität bewertet werden. So soll die Vision der EU-weiten Vernetzung transparent realisiert werden und dadurch Entscheidungen beschleunigen.
Auch der Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten innerhalb der EU wird erweitert. Davon werden Bürgerinnen und Bürger profitieren. Dienstleistungen wie gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen, der Austausch von Fahrzeugdaten und digitalen Führerscheinen sowie der Zugang zu Sozialversicherungs- und Gesundheitsdaten sind nur einige Beispiele.
(B. Kohlenbach, Kontaktstelle GDI-LSA, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg)