Beim Ausdruck von analogen Auszügen aus der Liegenschaftskarte ist darauf zu achten, dass für den Druck keine Anpassungen vorgenommen werden. Im Druckmenü ist hier ausschließlich ein Zoomfaktor von 100% bzw. "Seitenanpassung: keine" einzustellen. Wird dies nicht berücksichtigt, ist der erzeugte Ausdruck aus der Liegenschaftskarte nicht maßstabsgetreu. In der Fußzeile des Auszuges befindet sich eine Maßstabsleiste, welche zusätzlich die Möglichkeit zur Prüfung der Maßstäblichkeit bietet.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt nach etwa 60-minütiger Inaktivität ein Abbruch des Geodatendienstes. Nach einer neuen Anmeldung erfolgt ein Neustart des Dienstes.
Ein Handbuch zur Bedienung steht nicht zur Verfügung. In der Hilfe zum Dienst befinden sich Hinweise zur Handhabung und zu den umfangreich beschriebenen Hilfefunktionalitäten.
Auf dem Rechner des Benutzers können die im Cache des Browsers gespeicherten Daten veraltet sein. Wenn Funktionen bei der Nutzung fehlerhaft erscheinen oder die Anwendung nicht korrekt startet, sollte der gesamte Cache geleert und die Web-Anwendung neu gestartet werden.
Das „berechtigte Interesse“ ist eine Schranke bei der Benutzung des Liegenschaftskatasters gemäß § 13 Abs. 1 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA). Bitte beachten Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Benutzung des Dienstes.
Bei der Benutzung der Nachweise der Landesvermessung (hier: Nachweise der Grundlagenvermessung) existieren gemäß § 10 Abs. 2 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) Festlegungen. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Benutzung des Geodatendienstes - Anwendung "Festpunkte".