Beschreibung
Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse. Verkaufsverhandlungen, Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren, aber auch öffentlich rechtliche Verfahren nach dem Städtebaurecht oder dem Enteignungs- und Entschädigungsrecht sind ohne Kenntnis des Verkehrswertes oft nicht durchführbar.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
In einem Verkehrswertgutachten wird das zu bewertende Objekt nach Lage, Art und Zustand eingehend beschrieben sowie seine rechtliche Situation dargestellt. Die angewendeten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes werden für den Antragsteller nachvollziehbar begründet.
Verkehrswertgutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesvorschriften des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung ausgefertigt.
Neben Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken werden auch Gutachten über:
- ortsübliche Nutzungsentgelte (auf Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung),
- den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau (auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes)
erstattet.
Antrag
Zu den Antragsberechtigten gehören neben den Eigentümern, gleichstehenden Berechtigten und Inhabern von anderen Rechten am Grundstück auch zuständige Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Baugesetzbuch und anderen Gesetzen, wie z. B. Planungsverbände, Sanierungsträger, Enteignungsbehörden und Umlegungsausschüsse sowie Gerichte und Justizbehörden.
Der Antrag kann über den Onlinedienst Vermessungsantrag oder über ein Formular gestellt werden.
Gebühren
Für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Sachsen-Anhalt und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Höhe des jeweils ermittelten Verkehrswertes. Auslagen fallen für Auskünfte bei anderen Behörden an. Die Erstattung von Verkehrswertgutachten und Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
* inklusive Umsatzsteuer | ||
Beispiele | Gebühr in €* | |
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Gutachten über ein unbebautes Grundstück bei einem Verkehrswert von | ||
50 000 €, Auslagen (geschätzt) ca. 20 € | ca. 1273,00 | |
Gutachten über ein bebautes Grundstück bei einem Verkehrswert von | ||
280 000 €, Auslagen (geschätzt) ca. 20 € | ca. 2 475,00 | |
510 000 €, Auslagen (geschätzt) ca. 20 € | ca. 3 010,00 |