Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS + ATKIS BasisDLM)
Version: 2023/12 |
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'Gewässerachse' ist Bestandteil des ZUSO 'Wasserlauf'.
'Gewässerachse’ darf nur in einem Start- oder Endpunkt die Umrissgeometrie eines Objekts 44001 'Fließgewässer’, 44005 'Hafenbecken’, 44006 'StehendesGewässer’ berühren.
Die Attributart 'BreiteDesGewaessers’ muss immer mit einem Klassenwert aus der Bildungsregel belegt sein.
Um feststellen zu können, wo sich der Attributwert im Sinne der Definition von 'Breite des Gewässers' ändert, werden bei linienförmigen Objekten folgende Klassen gebildet:
Die Breite von Gewässern kann sich kontinuierlich ändern. Als ‚Breite des Gewässers’ ist eine durchschnittliche Breite für einen längeren Streckenabschnitt anzugeben. Als längerer Streckenabschnitt gilt eine Strecke von ≥ 500m.
LSA:
Auch im Verlauf von Bauwerken (z.B. Rohrdurchlass) sollte BRG erfasst werden.
An Mündungen von Gewässer erfolgt eine REO-Bildung.
Vollzählige Erfassung der Gewässer mit einer Breite < 12 m, wenn sie ständig Wasser führen. Nicht ständig Wasser führende Gewässer werden ab einer Länge >= 500 m erfasst.
LSA:
Jedoch vollständig, wenn ein direkter Übergang zu Objekten mit ständiger Wasserführung vorhanden ist.
Entwässerungsgräben an Verkehrswegen werden nicht erfasst.
--> Fließrichtung
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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