Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS + ATKIS BasisDLM)
Version: 2023/12
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42015 AX_Flugverkehr - NTZ 2000 Militärisch - Basis-DLM

Definition AdV:

'Militärisch' bedeutet, dass 'Flugverkehr' nur von Streitkräften genutzt wird.

Erfassungskriterien:

ZUS 4000 Fläche >= 5,0 ha, sonst vollzählig. 

Erfasst wird die Gesamtfläche innerhalb der Abgrenzung von Flughäfen bzw. Flugplatzbereichen. 

Es wird beim Attribut ‚Name’ nur die unverschlüsselte Lagebezeichnung geführt. 

LSA: 

Die Begrenzung wird anhand amtlicher Lagepläne des Landesverwaltungsamtes zentral vorgenommen. 

Verkehrswege werden in 42015 AX_Flugverkehr vollständig erfasst. 

Hinweise aus "Erläuterungen Basis-DLM":

Bei militärischer Nutzung ist ein Objekt AX_Flugverkehr immer ein Sonderlandeplatz. Die Attributart „Art“ muss dann mit dem Wert 5522 „Sonderlandeplatz“ belegt sein.

LVermGeo Sachsen-Anhalt