Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS + ATKIS BasisDLM)
Version: 2023/12 |
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‚Segelfluggelände’ ist eine Fläche, die in der Luftfahrtkarte 1:500000 (ICAO) als Segelfluggelände ausgewiesen ist.
Erfassungskriterien:
ZUS 4000 Fläche >= 5,0 ha, sonst vollzählig.
Erfasst wird die Gesamtfläche innerhalb der Abgrenzung von Flughäfen bzw. Flugplatzbereichen.
Es wird beim Attribut ‚Name’ nur die unverschlüsselte Lagebezeichnung geführt.
LSA:
Die Begrenzung wird anhand amtlicher Lagepläne des Landesverwaltungsamtes zentral vorgenommen.
Verkehrswege werden in 42015 AX_Flugverkehr vollständig erfasst.
VEG 1021 Baumbestand, Laubholz
VEG 1022 Baumbestand, Nadelholz
VEG 1023 Baumbestand, Laub- und Nadelholz
VEG 1250 Gehölz
VEG 1260 Gebüsch
ZUS 6100 Waldverjüngungs-, Neuanpflanzungsfläche
--> Zulässige Überlagerungen LSA
LSA:
kein VEG 1500 Gras!!!
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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