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Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS)
2.0.3.3 - 03.11.2025 |
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Ufernahe Bereiche sind nur dann als Unland zu erfassen, wenn sie nicht anderen Nutzungsarten (wie z.B. Landwirtschaft) zugeschlagen werden können und die Breite der Objekte regelmäßig 3 m übersteigt.
Staumauern bzw. der Staudämme sind als AX_UnlandVegetationsloseFlaeche zu erfassen, wenn die Fläche des Bauwerks die Mindesterfassungsgröße (1000 m²) überschreitet. Andernfalls sind sie dem Gewässer zuzuschlagen.
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Datum |
Was |
Version |
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03.07.2024 |
neu: Hinweis LSA: Staumauern bzw. der Staudämme sind als AX_UnlandVegetationsloseFlaeche zu erfassen, wenn die Fläche des Bauwerks die Mindesterfassungsgröße (1000 m²) überschreitet. Andernfalls sind sie dem Gewässer zuzuschlagen. Schlagwörter:
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1.0.0.0 |
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bis 31.03.2024 |
neu:
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1.0.0.0 |
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bis 31.03.2024 |
neu:
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1.0.0.0 |
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LVermGeo Sachsen-Anhalt
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