Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS)
2.0.1.1 - 07.11.2024 |
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'Hochhaus' ist ein Gebäude, das nach Gebäudehöhe und Ausprägung als Hochhaus zu bezeichnen ist.
Für Gebäude im Geschossbau gilt dieses i.d.R. ab 8 oberirdischen Geschossen, für andere Gebäude ab einer Gebäudehöhe von 22 m.
Abweichungen hiervon können sich durch die Festlegungen in den länderspezifischen Bauordnungen ergeben.
Hinsichtlich der Hochhäuser ist auch die Bauordnung Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 3 und 4) zu beachten:
Demnach sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m Hochhäuser.
Dabei ist "Höhe" das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
Festlegung:
Als Hochhaus werden Gebäude im Geschossbau ab 8 oberirdischen Geschossen erfasst.
Alle anderen Gebäude, bei denen der Geschossbau nicht bestimmt werden kann, werden vorerst nicht als Hochhaus erfasst.
Eine Erfassung bei Industriebauten ohne erkennbare Geschosse erfolgt ebenfalls nicht.
Datum |
Was |
Version |
25.04.2024 |
neu: LSA: Hinweis LSA: Hinsichtlich der Hochhäuser ist auch die Bauordnung Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 3 und 4) zu beachten: |
1.0.0.0 |
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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