Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS)
2.0.1.1 - 07.11.2024
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HOH Hochhaus

Definition AdV:

'Hochhaus' ist ein Gebäude, das nach Gebäudehöhe und Ausprägung als Hochhaus zu bezeichnen ist. 

Für Gebäude im Geschossbau gilt dieses i.d.R. ab 8 oberirdischen Geschossen, für andere Gebäude ab einer Gebäudehöhe von 22 m. 

Abweichungen hiervon können sich durch die Festlegungen in den länderspezifischen Bauordnungen ergeben.

Hinweis LSA:

Hinsichtlich der Hochhäuser ist auch die Bauordnung Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 3 und 4) zu beachten: 

Demnach sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m Hochhäuser. 

Dabei ist "Höhe" das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 

Festlegung: 

Als Hochhaus werden Gebäude im Geschossbau ab 8 oberirdischen Geschossen erfasst. 

Alle anderen Gebäude, bei denen der Geschossbau nicht bestimmt werden kann, werden vorerst nicht als Hochhaus erfasst. 

Eine Erfassung bei Industriebauten ohne erkennbare Geschosse erfolgt ebenfalls nicht. 


  • Hochhaus
Datum 
Was 
Version 
25.04.2024 
neu:
LSA:
Hinweis LSA:
Hinsichtlich der Hochhäuser ist auch die Bauordnung Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 3 und 4) zu beachten: 
1.0.0.0 
LVermGeo Sachsen-Anhalt