Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS)
2.0.1.1 - 07.11.2024
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Hinweise zur Erfassung von Gebäuden
1. Gebäudedefinition

 

Ein Gebäude ist ein Bauwerk mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, das ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen ist. 

Zudem muss das Bauwerk selbstständig benutzbar und fest mit dem Erdboden verbunden sein sowie den Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie die Abstellung und Lagerung von Sachen gestatten. (Nr. 1.2.1. Abs. 3 LiegKatErlass) 

 

Es ist davon auszugehen, dass Garagen, Gewächshäuser, Wintergärten, Wochenendhäuser, Gartenlauben, Kioske und Pförtnerhäuschen dem Gebäudebegriff entsprechen, sofern nicht andere Umstände dem widersprechen. Parkbauten, die für Verkehrsentwicklungsplanung, für bauordnungsrechtliche Vorgaben oder als Grundlage für Einsatzleitsysteme von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten von einiger Bedeutung sind, entsprechen dem Gebäudebegriff. 

Bauliche Anlagen sind in der Regel besonders dann nicht als Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 1 VermGeoG LSA anzusehen, wenn deren Grundflächen kleiner als 10 m² sind, wenn sie keine Überdachung aufweisen oder wenn sie von nicht mehr als zwei Seiten umschlossen sind. 

Da es sich bei Gebäuden um dauerhafte Anlagen handeln muss, können unter anderem vorübergehend genutzte Behelfsbauten (z.B. Ausstellungsbauten, Verkaufsstände, Container oder Baustelleneinrichtungen) und fliegende Bauten nach der BauO LSA sowie Telefonzellen, Fahrgastunterstände, Schutzhütten und luftgetragene Überdachungen nicht als Gebäude angesehen werden. Ebenso sind Windkraftanlagen, Silos, Behälter und Überdachungen (z.B. von Terrassen, Tribünen oder Hauseingängen) keine Gebäude im Sinne der Gebäudedefinition. (Nr. 6 Vorgaben zur Führung LiegKat) 

 

2. Grundsätze zur Erfassung der Gebäudefunktion
2.1 
Für jedes Gebäude ist genau eine Gebäudefunktion (GFK) zu erfassen. 
2.2 
Übergeordnete und untergeordnete Gebäudefunktionen:
Falls keine spezielle Zuordnung innerhalb einer Gruppe möglich ist, wird die Gebäudefunktion mit dem jeweiligen Oberbegriff bezeichnet.
Die Zuordnung erfolgt hier entsprechend der zugeordneten Schlagwörter. 
2.3 
Priorität
Treffen mehrere Gebäudefunktionen auf ein Gebäude zu, gilt die mit höherer Priorität (1 = höchste Priorität).
Bei gleicher Priorität ist die wahrgenommene funktionale Bedeutung des gesamten Gebäudes im Zusammenhang mit den angrenzenden Gebäuden bestimmend.
Wird ein Gebäude zu Wohn- und anderen Zwecken genutzt und ist eine überwiegende funktionale Bedeutung nicht bestimmbar, wird die Werteart 1100 vergeben. 
2.4 
Nebengebäude (Garagen, Schuppen, Ställe) und Anbauten erhalten grundsätzlich die Gebäudefunktion des Hauptgebäudes.
Diese werden entsprechend dem benachbarten Hauptgebäude verschlüsselt ("Zuschlag zur Umgebung").
Nebengebäude von öffentlichen (Haupt-)Gebäuden werden mit der Gebäudefunktion der Werteart 3000 geführt. 
2.5 
Bestand bei Leerstand
Leerstehende, ungenutzte Gebäude sind grundsätzlich unter der Werteart 2000 zu erfassen.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die im Schlagwortverzeichnis in der Spalte "Bestand bei Leerstand" mit "ja" gekennzeichnet sind.
Für diese wird die ehemals zutreffende Gebäudefunktion beibehalten. 
2.6 
Namen
Namen zu Gebäuden sind in Abhängigkeit der Kennzeichnung (ja; nein; ja, für bedeutende Gebäude) zur jeweiligen Gebäudefunktion zu erfassen.
Ein Gebäude ist bedeutend, wenn es regional oder überregional bekannt ist (z. B. "Bauhausmuseum Dessau").
Bei Gebäudegruppen ist der Name nur am Hauptgebäude zu erfassen.
Je Gebäude darf grundsätzlich nur ein Name vergeben werden, mit folgenden Ausnahmen bei der GFK=3031 (Schloss) und GFK=3038 (Burg, Festung):
  • Um die Information der Nutzung nicht zu verlieren, ist es möglich einen zweiten Namen zu erfassen.
  • Dabei sind grundsätzlich Eigennamen (z. B. Burg-Gymnasium) jedoch keine Namen wie "Museum", "Schule" und ähnliche erlaubt.
 
Datum 
Was 
Version 
26.04.2024 
ergänzt:
Abschnitt 1. Gebäudefunktion 
1.0.0.0 
LVermGeo Sachsen-Anhalt