Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS + ATKIS BasisDLM)
Version: 2023/12
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Hinweise zur Erfassung von Gebäudefunktionen und -namen
1. Grundsätze zur Erfassung der Gebäudefunktion
1.1 
Für jedes Gebäude ist genau eine Gebäudefunktion (GFK) zu erfassen. 
1.2 
Übergeordnete und untergeordnete Gebäudefunktionen:
Falls keine spezielle Zuordnung innerhalb einer Gruppe möglich ist, wird die Gebäudefunktion mit dem jeweiligen Oberbegriff bezeichnet.
Die Zuordnung erfolgt hier entsprechend der zugeordneten Schlagwörter. 
1.3 
Priorität
Treffen mehrere Gebäudefunktionen auf ein Gebäude zu, gilt die mit höherer Priorität (1 = höchste Priorität).
Bei gleicher Priorität ist die wahrgenommene funktionale Bedeutung des gesamten Gebäudes im Zusammenhang mit den angrenzenden Gebäuden bestimmend.
Wird ein Gebäude zu Wohn- und anderen Zwecken genutzt und ist eine überwiegende funktionale Bedeutung nicht bestimmbar, wird die Werteart 1100 vergeben. 
1.4 
Nebengebäude (Garagen, Schuppen, Ställe) und Anbauten erhalten grundsätzlich die Gebäudefunktion des Hauptgebäudes.
Diese werden entsprechend dem benachbarten Hauptgebäude verschlüsselt ("Zuschlag zur Umgebung").
Nebengebäude von öffentlichen (Haupt-)Gebäuden werden mit der Gebäudefunktion der Werteart 3000 geführt. 
1.5 
Bestand bei Leerstand
Leerstehende, ungenutzte Gebäude sind grundsätzlich unter der Werteart 2000 zu erfassen.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die im Schlagwortverzeichnis in der Spalte "Bestand bei Leerstand" mit "ja" gekennzeichnet sind.
Für diese wird die ehemals zutreffende Gebäudefunktion beibehalten. 
1.6 
Namen
Namen zu Gebäuden sind in Abhängigkeit der Kennzeichnung (ja; nein; ja, für bedeutende Gebäude) zur jeweiligen Gebäudefunktion zu erfassen.
Ein Gebäude ist bedeutend, wenn es regional oder überregional bekannt ist (z. B. "Bauhausmuseum Dessau").
Bei Gebäudegruppen ist der Name nur am Hauptgebäude zu erfassen.
Je Gebäude darf grundsätzlich nur ein Name vergeben werden, mit folgenden Ausnahmen bei der GFK=3031 (Schloss) und GFK=3038 (Burg, Festung):
  • Um die Information der Nutzung nicht zu verlieren, ist es möglich einen zweiten Namen zu erfassen.
  • Dabei sind grundsätzlich Eigennamen (z. B. Burg-Gymnasium) jedoch keine Namen wie "Museum", "Schule" und ähnliche erlaubt.
 
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